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Internethändler Kartellamt eröffnet Missbrauchsverfahren gegen Amazon

Nutzt Amazon seine Marktmacht auf amazon.de zu Lasten der Händler aus? Das Bundeskartellamt will den Internethändler daraufhin überprüfen. Etliche Händler hatten sich beschwert.
Amazon Logo am Logistikzentrum Pforzheim

Amazon Logo am Logistikzentrum Pforzheim

Foto: Uli Deck/ picture alliance/dpa

Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen den US-Internethändler Amazon eingeleitet. Ziel sei es, die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de zu überprüfen, teilte das Bundeskartellamt mit. "Die Doppelrolle als größter Händler und größter Marktplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zulasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt", teilte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, mit.

Amazon fungiere als eine Art "Gatekeeper" (Torwächter) gegenüber den Kunden, hieß es. Das Unternehmen sei der größte Online-Händler und betreibe den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller seien beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen.

Auslöser für das Verfahren sind nach Angaben des Kartellamts etliche Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraxis von Amazon. Ein Sprecher des Konzerns sagte, man wolle "vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperieren".

Geldstrafe ist nicht zu erwarten

Die möglicherweise missbräuchlichen Geschäftsbedingungen und damit zusammenhängende Verhaltensweisen betreffen laut Behörde auch die Haftungsregeln zulasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereitzustellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand.

Voraussetzung für eine kartellrechtliche Relevanz des Verhaltens sei unter anderem, dass Amazon über eine marktbeherrschende Position verfügt oder dass die Händler von Amazon abhängig sind. Für beides liegen laut Bundeskartellamt Anhaltspunkte vor, insbesondere auf einem möglichen Markt für Marktplatzdienstleistungen für den Online-Vertrieb an Verbraucher. Dies werde das Bundeskartellamt nun näher überprüfen und ermitteln.

Erhärtet sich der Verdacht im Zuge des Missbrauchsverfahrens, könnte das Kartellamt den US-Konzern dazu zwingen, die beanstandeten Praktiken zu beenden. Eine Geldstrafe ist indes nicht zu erwarten.

Im September hatte bereits die Europäische Kommission erklärt, sie nehme Amazon wegen des Umgangs mit den Verkaufsdaten von Händlern auf seiner Markt-Plattform unter die Lupe. Das Verfahren des Bundeskartellamts und das Verfahren der Kommission ergänzten sich, teilte die Bonner Behörde mit.

Kartellamtspräsident Mundt hatte mit Blick auf die Internet-Riesen angekündigt, seine Behörde wolle Märkte offen halten und die Interessen der Verbraucher schützen. Das Kartellamt ermittelt auch gegen Facebook. Eine Entscheidung wird hier Anfang 2019 erwartet.

mmq/AFP

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