Stellungnahme des HDE zu dem Referentenentwurf zur besseren Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs

Der Gesetzentwurf ist auf eine Initiative des HDE und weiterer Wirtschaftsverbände zurückzuführen. Der Abmahnmissbrauch belastet die Einzelhandelsunternehmen seit Jahren erheblich. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf will das BMJV daher einen größeren Wurf unternehmen und hat mit höheren Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, der Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachten Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen sowie einer Neuregelung des Gerichtsstands ein ganzes Maßnahmenbündel geschnürt.

Der HDE unterstützt die Zielsetzung des BMJV, mit dem vorliegenden Referentenentwurf missbräuchliche Abmahnungen einzudämmen, ohne das wichtige und grundsätzlich bewährte Instrument der privaten Rechtsdurchsetzung in Frage zu stellen. Es ist sehr positiv zu bewerten, dass der Gesetzgeber nach einer fast zehnjährigen Debatte endlich umfassende Lösungsvorschläge zur Begrenzung des verbreiteten Abmahnmissbrauchs vorgelegt hat. Die geplanten gesetzlichen Änderungen gehen auch in die richtige Richtung. Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs wird dementsprechend vom HDE uneingeschränkt begrüßt. Mit der beigefügten Stellungnahme (Anlage 2) hat der HDE lediglich noch einige wenige und geringfügige Modifikationen angeregt, mit denen die Ziele des Gesetzgebers noch besser erreicht werden können. Unter anderem sollte im UWG deklaratorisch klargestellt werden, dass der Rechtsbruchtatbestand (§ 3 a UWG) nicht für Verstöße gegen die DSGVO gilt. Damit sollen Abmahnungen wegen unbewusster Verstöße gegen die DSGVO vermieden werden. Weiterhin haben wir angeregt, die Wirksamkeit des Gesetzes nach fünf Jahren zu evaluieren und ggf. fortbestehende praktische Defizite mit einer weiteren Novelle zu beseitigen.

Kontakt:
Dr. Peter Schröder
Bereichsleiter Recht & Verbraucherpolitik

Tel.: 030 726250-46
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