Verbraucher profitieren von europäischem Wettbewerbsrecht im Agrarsektor

Die EU-Kommission hat kürzlich ihren ersten Bericht über die Anwendung der Wettbewerbsregeln im Agrarsektor veröffentlicht.

Die europäischen Wettbewerbsbehörden hätten bislang 178 Untersuchungen im Agrarsektor durchgeführt. Mehr als ein Drittel der Untersuchungen betraf Verarbeiter von Agrarerzeugnissen. Bei fast der Hälfte aller durch die Untersuchungen aufgedeckten Wettbewerbsverstöße ging es um Preisabsprachen. Diese Absprachen fanden zumeist entweder zwischen konkurrierenden Verarbeitern statt, um den Großhandelspreis (z.B. für Zucker und Mehl) festzusetzen, oder sie wurden zwischen Verarbeitern und Einzelhändlern getroffen, um den Einzelhandelspreis (z.B. für Milcherzeugnisse, Fleisch oder Sonnenblumenöl) festzulegen. Weitere Verstöße betrafen Vereinbarungen zu Produktionsmengen, zum Austausch von Informationen und zur Marktaufteilung.

Eine der wichtigsten Feststellungen des Berichts ist, dass einige Mitgliedstaaten gelegentlich versucht haben, die Einfuhren bestimmter landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten zu beschränken. So haben mehrere europäische Wettbewerbsbehörden eine Reihe von Kollektivvereinbarungen untersucht und beendet, in denen etwa Landwirte in einem bestimmten Mitgliedstaat versucht hatten, den Verkauf durch Landwirte aus anderen Mitgliedstaaten zu verhindern. Diese Maßnahmen der Wettbewerbsbehörden seien den Verbrauchern in den Mitgliedstaaten zugutegekommen, in denen die Einfuhren hätten beschränkt werden können.

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