Kreislaufwirtschaft: Gesetzgeber wollen Düngemittel aus Bioabfall fördern

Am 21. November 2018 haben EU-Parlament, Rat und Kommission eine vorläufige politische Einigung über den Verordnungsvorschlag der Kommission vom März 2016 erzielt, der vorsieht, die Verwendung von organischen und abfallbasierten Düngemitteln zu fördern.

Anders als im Fall traditioneller Düngemittel, die sehr energieintensiv sind und sich auf knappe natürliche Ressourcen stützen, haben Düngemittel aus Bioabfallstoffen das Potenzial, die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Die Vorschriften sollen dazu beitragen, Abfälle, Energieverbrauch und Umweltschäden sowie Risiken für die menschliche Gesundheit zu verringern und einen neuen Markt für wiederverwendete Rohstoffe zu schaffen.

Mit der Einigung über die Düngemittelverordnung wird der Markt für neue und innovative organische Düngemittel geöffnet, da sie die Bedingungen für den Zugang dieser Produkte zum EU-Binnenmarkt festlegt. Die Verordnung wird gemeinsame Vorschriften über Sicherheits-, Qualitäts- und Kennzeichnungsanforderungen enthalten, die alle Düngemittel erfüllen müssen, um in der gesamten EU frei gehandelt werden zu können. Die Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte diese Anforderungen einhalten, bevor sie die CE-Kennzeichnung anbringen.

Ferner werden erstmals Grenzwerte für toxische Kontaminanten eingeführt, einschließlich eines neuen Grenzwerts von 60 mg/kg für Cadmium, der vier Jahre nach dem Datum der Einführung erneut überprüft wird. Um die Verwendung von noch sichereren Düngemitteln zu fördern, können die Erzeuger auch eine Kennzeichnung „Geringer Gehalt an Cadmium“ verwenden, die für Erzeugnisse mit einem Cadmiumgehalt von weniger als 20 mg/kg gilt. Diese Vorschriften betreffen nur Düngemittel, bei denen man sich für eine Anbringung der CE-Kennzeichnung entschieden hat. Ein Hersteller, der sein Produkt nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen will, kann sich dafür entscheiden, die nationalen Normen einzuhalten und das Erzeugnis auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung in andere EU-Länder zu verkaufen.

Die vorläufige politische Einigung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission in sogenannten Trilogverhandlungen erzielt wurde, muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat förmlich gebilligt werden. Die Verordnung gilt dann unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird ab 2022 obligatorisch.

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