Europawahl 2019: Gleichbehandlung der Vertriebskanäle sicherstellen

Damit alle Handelsunternehmen die Chancen der Digitalisierung für sich nutzen können, setzt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) für eine konsequente rechtliche Gleichbehandlung aller Vertriebskanäle auf EU-Ebene ein.

„Egal ob stationäre Betriebe, Online-Händler, Internet-Plattformen oder Marktplätze – für alle muss der gleiche Rechtsrahmen gelten. Das ist die Grundvoraussetzung für einen fairen Wettbewerb“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Spezielle Vorgaben und Vorschriften für einen bestimmten Vertriebskanal sorgen im Ergebnis immer für einen Vor- oder Nachteil eines Kanals gegenüber den anderen. Gesetze müssen deshalb technologieneutral sein und gesetzliche Pflichten ausgewogen zwischen diversen Akteuren oder Vertriebsformen verteilt werden.

„Die Herausforderung liegt darin, allgemeingültige Vorschriften zu verfassen. Die EU sollte unbedingt vermeiden, Regeln aufzustellen, die vornehmlich auf bestimmte Sektoren, Unternehmen oder Dienste ausgerichtet sind“, so Genth weiter. Es gehe um kohärente Konzepte für die Digitalisierung des Binnenmarkts und darum, Insellösungen zu vermeiden. Pauschale Plattformverbote lehnt der HDE deshalb ab. Herstellern sollten den Händlern nicht pauschal verbieten dürfen, ihre Waren über Plattformen zu verkaufen. Vom EU-Parlament kürzlich im Rahmen des New Deal for Consumers geforderte Informationspflichten bzw. Verbote, die beispielsweise nur für Online-Marktplätze gelten, widersprechen ebenfalls dem Prinzip der Gleichbehandlung.

Alle Informationen zu den Forderungen des HDE zur Europawahl unter www.ep2019hde.eu