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Barrierefreier E-Commerce: Eine Investition in die Zukunft

Digitale Barrierefreiheit wird bald zur gesetzlichen Pflicht. Das bringt Shopbetreibern im E-Commerce viele Chancen, sich für alle Website-Besucher gut aufzustellen.

5 Min.
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(Foto: SFIO CRACHO / Shutterstock)

Die EU rief 2019 den „European Accessibility Act (EAA)“ ins Leben, um im digitalen Bereich die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und Betreiber digitaler Auftritte anzuhalten, Hürden und Defizite für Behinderte zu beheben. Im EAA ist verzeichnet, dass neben anderen Webdiensten und -dienstleistungen auch der E-Commerce Menschen mit Behinderung maximalen Nutzen bringen muss. Um diese Vorgabe umzusetzen, sind die Mitgliedstaaten der EU bis 2022 verpflichtet, rechtliche und national gültige Grundlagen zu schaffen. Bis 2025 sind diese dann anzuwenden.

Laut dem Statistischen Bundesamt war 2017 fast jeder zehnte Deutsche schwerbehindert: 7,8 Millionen Menschen haben einen bescheinigten Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Die große Mehrheit der Behinderungen (88 Prozent) entsteht dabei im Lauf des Lebens durch eine Krankheit. Gerade einmal drei Prozent der Beeinträchtigungen sind angeboren. Barrierefreiheit im Internet ist also nicht allein aus Gründen der Gleichberechtigung erstrebenswert, sondern betrifft auch einen substanziellen Anteil der Bevölkerung.

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Menschen mit Behinderung haben besondere Bedürfnisse, wenn sie sich online bewegen. So verwenden von den gehörlosen Menschen bis zu 47 Prozent das Internet, um Videos zu schauen. Von entsprechenden Webauftritt-Anpassungen profitieren neben gehörlosen auch leicht- bis mittelgradig schwerhörige Menschen. Das betrifft in Deutschland allein 19 Prozent der Bevölkerung. Von motorisch eingeschränkten Menschen nutzen beispielsweise bis zu 71 Prozent Webauftritte für Registrierungsvorgänge. Insgesamt nehmen rund 70 Prozent der behinderten Menschen Webdienste und -dienstleistungen in Anspruch. Allein in Deutschland sind das mehr als fünf Millionen Nutzer. Hinzu kommt, dass barrierefreie Webauftritte auch Nichtmuttersprachlern und älteren Menschen den Zugang zu Online-Angeboten erleichtern.

Wie der Onlineshop barrierefrei wird

Schon seit vielen Jahren beschäftigen sich Organisationen mit Themen rund um den barrierefreien Webauftritt. Allen voran das W3C-Konsortium, das seit 1999 die Web Accessibility Initiative (WAI) betreibt. Die WAI erarbeitet Richtlinien für barrierefreie Webauftritte. Als De-facto-Standardisierungsorganisation des Internets hat das W3C-Konsortium durch die WAI die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) erstellt.

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Die WCAG beinhalten drei Stufen: A, AA und AAA. Die Maßnahmen reichen von grundlegenden Maßnahmen für Barrierefreiheit (A) bis hin zu einem gänzlich barrierefreien Webauftritt, der eingeschränkten und uneingeschränkten Personen eine gleichwertige Nutzungsqualität bietet (AAA). Für Onlinehändler empfiehlt es sich, den AA-Standard einzuhalten.

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Was müssen Shopbetreiber also beachten, um diesen Standard zu erreichen? Der Onlineshop muss ohne visuelle Eindrücke genauso nutzbar sein wie mit visuellen Eindrücken. Außerdem muss er ausschließlich mit der Tastatur genauso zu bedienen sein wie mit Maus und Tastatur. Für einen barrierefreien Webauftritt sind vier Grundprinzipien festgelegt: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Diese Prinzipien bestimmen den barrierefreien Umgang mit allen relevanten Bereichen von Webauftritten. Sind gewisse Kriterien der einzelnen Prinzipien erfüllt, gilt eine Webanwendung als barrierefrei. Zu den vier Prinzipien gibt es die folgenden Äquivalente, die ohnehin auf E-Commerce-Plattformen zu berücksichtigen sind.

1. Wahrnehmbarkeit und Design

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Eine intuitiv bedienbare und erwartbare Navigation durch alle Bereiche einer E-Commerce-Anwendung ist das Kriterium für eine gute Wahrnehmbarkeit. Unangekündigte Effekte und unersichtliche Reihenfolgen von Elementen und Bereichen führen zu Irritationen. Hier ist auch wichtig, dass Texte, Icons und Schaltflächen wegweisend und erklärend sind. Elemente wie Autoplay und Popups könnten die Nutzer hingegen aus einem erwarteten Navigationsfluss reißen. Zur Wahrnehmbarkeit zählt auch, dass Typografien beliebig zoombar sein müssen und die Zeilen- sowie Zeichenabstände den WCAG entsprechen. Zudem sind ausreichende Kontraste essenziell.

2. Bedienbarkeit und UX

Um eine geringere Absprungrate zu erreichen, kommt es auf eine durchdachte und intuitive Bedienbarkeit des E-Commerce-Auftritts an. Das heißt in erster Linie, eine übersichtliche und schlüssige Struktur einzuhalten. Vor allem in Bereichen wie Registrierung und dem Checkoutprozess müssen Identifizierungsmethoden, elektronische Signaturen, Formulare und Zahlungsdienste barrierefrei sein. Damit Besucher die Anwendung gänzlich mit der Tastatur bedienen können, müssen sich Buttons, Links und Navigationselemente visuell fokussieren lassen. Aktivierbare Flächen sollten manuell bedienbar sein, um sich wiederholende Elemente überspringen zu können.

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3. Verständlichkeit und SEO

Im WCAG-Kontext gehören zur Verständlichkeit unter anderem Suchmaschinenoptimierungen (SEO). Ähnlich einem Screenreader – eine Software, die den Website-Content in Textform aus- und vorliest – liefert der Suchalgorithmus das beste Ergebnis für den Nutzer, wenn der ausgelesene Webauftritt so verständlich wie möglich ist. Das heißt: Alle Nutzer müssen stets verstehen, wo sie sich befinden, welche Optionen sie haben und wie die Navigation funktioniert. Dafür ist eine semantisch hochwertige Struktur des HTML-Codes essenziell. Eine solche Struktur lässt sich mit Alternativtexten, HTML-Tags, semantisch hochwertigen Link- und Buttontiteln, Inhaltsbeschreibungen und Title-Tags herstellen.

4. Robustheit und Codequalität

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Die WCAG-Richtlinien zur Robustheit beziehen sich auf Struktur, Übersichtlichkeit, Lesbarkeit und die Wiederverwendbarkeit des Codes. Erfüllen Onlineshops diese Attribute, erreichen Shopbetreiber eine optimierte browser- und plattformübergreifende Komptabilität der Anwendung. Auch für die Robustheit gilt deshalb ein semantisch hochwertiges HTML als Basis – was sich wiederum positiv auf die Verständlichkeit und die SEO-Bewertung auswirkt.

Kosten, Nutzen – oder beides?

Wollen Unternehmen das volle Potenzial eines E-Commerce-Auftritts ausschöpfen, müssen sie alle Nutzergruppen ansprechen. Wer die WCAG-Richtlinien erfüllt, kann deutlich mehr Nutzer erreichen und profitiert von vielen weiteren Vorteilen:

  • Gesicherte Standards auch im Rahmen der Content-Pflege.
  • Einheitlicheres Gesamtbild durch gesetzlich verpflichtende Bild- und Linkbeschreibungen sowie Video- und Audioalternativen.
  • Bessere SEO-Einstufung des Webshops sowie erhöhte Wiederverwendbarkeit dank eines semantisch reineren Codes.
  • Geringere Nutzerfrustration durch intuitive Navigation und klaren Aufbau des Webshops.
  • Stärkung der Bereiche UX und UI mit intuitiven, unverkennbaren Designs.

Die Einhaltung der WCAG-Richtlinien trägt also auch jenseits der Barrierefreiheit zur Qualitätssicherung bei.

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Vom barrierefreien E-Commerce profitieren alle

Ab 2025 müssen gemäß dem European Accessibility Act Websites und implizit E-Commerce-Auftritte barrierefrei sein. Setzen Shopbetreiber die Anforderungen um, erhöhen sie nicht nur die Reichweite ihres Webauftritts, sondern befassen sich auch intensiver mit SEO und UX. Diese Themen gehören ohnehin auf jede E-Commerce-Agenda.

Unternehmen sollten daher in den nächsten Jahren diese Themen und die entsprechenden Anforderungen bezüglich Barrierefreiheit berücksichtigen – und damit wertvolle Synergieeffekte schaffen. Die Effizienz lässt sich steigern, die Kosten verteilen und den neuen, 2025 in Kraft tretenden Auflagen können Shopbetreiber damit entspannt entgegenblicken. Für Barrierefreiheit im Internet zu sorgen, heißt, Gleichberechtigung für alle Nutzer herzustellen. Das verbessert nicht zuletzt die Reputation des Unternehmens.

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Dein t3n-Team

Ribert Lirert

Wenn der Internet Explorer gesetzlich verboten werden würde, stiege das Bruttoinlandsprodukt um 400% und das Klima wäre gerettet.

Das würden die Bolschewiken aus Brüssel aber nie machen, weil die dann Ihre IT, und die IT aller Olligarchen-Grosskonzerne in Deutschland, komplett neu aufsetzen müssten.

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