EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag für EU-Batterieverordnung

Mit dem Vorschlag der EU-Batterieverordnung hat die EU-Kommission am 10. Dezember die erste konkrete legislative Maßnahme aus dem EU-Kreislaufwirtschaftspaket veröffentlicht. Die neue Verordnung soll die EU-Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 ersetzen. Zunächst müssen nun aber EU-Parlament und Rat zustimmen.

Der Vorschlag sieht verbindliche Anforderungen für alle Batterien (Geräte-, Industrie- und Fahrzeug­batterien) vor, die in der EU in Verkehr gebracht werden. So müssen Batterien ab 2027 ein verpflichtendes Label tragen. Dabei sollen u.a. Angaben zu Lebensdauer, Ladekapazität oder zum Vorhandensein gefährlicher Stoffe gemacht werden. Ein Label mit Verweis auf die Pflicht zur getrennten Sammlung soll bereits ab Juli 2023 eingeführt werden. Das Sammelziel für Gerätebatterien soll sich bis 2030 auf 70% erhöhen (45% in 2023, 65% in 2025). Zudem sollen in den Mitgliedssaaten der EU nationale Register erstellt werden, in denen Hersteller ihre erstmalig in Verkehr gebrachten Batterien registrieren. Dies ist in Deutschland bereits heute der Fall. Neue Mindestanforderungen zu Leistung und Haltbarkeit von Gerätebatterien z.B. mit Bezug zur Lebensdauer, sollen ab 2027 in Kraft treten.

Für Industrie- und Fahrzeug­batterien sind zudem Maßnahmen mit Bezug zum Produktionsprozess vorgesehen, wie etwa Mindesteinsatzquoten von Recyclingrohstoffen oder verbindliche Vorgaben für die Beschaffung der Ressource. Zudem soll ein sog. Batterie-Pass den Austausch von Informationen erleichtern

In einem nächsten Schritt wird der Vorschlag nun vom EU-Parlament geprüft und bearbeitet. Auch der EU-Ministerrat muss dem Vorschlag noch zustimmen. Angewendet werden soll die Verordnung ab dem 1. Januar 2022.

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