Sammelklagenrichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Ende Juni 2020 einigten sich Parlament, Rat und Kommission im Trilog auf eine gemeinsame Position zur EU-Richtlinie 2020/1828/EU über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher. Am 4. Dezember 2020 wurde die Richtlinie nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie kann hier abgerufen werden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32020L1828&from=DE

Damit steht nun fest, dass die Vorgaben der Richtlinie bis zum 25. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden müssen und die neuen Vorschriften ab dem 25. Juni 2023 anwendbar werden.