EU-Parlament will Verbrauchern „Recht auf Reparatur“ einräumen

Das EU-Parlament verabschiedete am 25. November 2020 einen nicht-legislativen Initiativbericht zum Thema nachhaltigere und reparierbarere Produkte. Das Parlament fordert die EU-Kommission darin u.a. auf verpflichtende Nachhaltigkeitskennzeichnungen auf Produkten einzuführen, „vorzeitige Obsoleszenz“ zu verbieten und den Verbrauchern ein „Recht auf Reparatur“ einzuräumen. Die Reparatur von Geräten soll –auch finanziell –attraktiver werden und systematisch durchgeführt werden. Helfen sollen dabei garantiert erhältliche Ersatzteile und besserer Zugang zu Informationen über Reparatur und Wartung. Die Abgeordneten wollen außerdem mehr Unterstützung für den Gebrauchtwarenmarkt und für nachhaltige Herstellungsverfahren. Bereits zum wiederholten Male verlangt das Parlament zudem ein einheitliches System für Ladegeräte, damit weniger Elektronikabfall entsteht.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20201120IPR92118/parlament-will-verbrauchern-in-der-eu-recht-auf-reparatur-einraumen