Leitlinien zu Artikel 5 der P2B-Verordnung veröffentlicht

Zusätzlich zu einer Orientierungshilfe hat die EU-Kommission nun auch die offiziellen Leitlinien zu Artikel 5 der Verordnung 2019/1150/EU zur Förderung von Fairness und Transparenz auf Plattformen (Platform-to-Business-/P2B-Verordnung) veröffentlicht. Die Verordnung war bereits am 12. Juli 2020 in Kraft getreten, die Kommission war die Leitlinien, zu deren Veröffentlichung sie laut Verordnungstext verpflichtet ist, aber bisher schuldig geblieben.

Laut Artikel 5 der Verordnung müssen Intermediäre und Suchmaschinenbetreiber ihren gewerblichen Nutzern in den Geschäftsbedingungen mitteilen, welchen Hauptparametern ihre jeweilige Ergebnisanzeige folgt. D.h. Plattformbetreiber müssen offenlegen, nach welchen Kriterien sie die unterschiedlichen Angebote und Produkte von verschiedenen Händlern (bei einer Suche) auflisten und wie sich diese Kriterien relativ zueinander verhalten. Sollte auch durch eine direkte oder indirekte Art der Vergütung von Seiten der gewerblichen Nutzer auf das Ranking Einfluss genommen werden können, so muss dies ebenfalls erläutert werden. Intermediäre und Online-Suchmaschinen müssen dabei aber explizit keine Algorithmen offenlegen.

Um die betroffenen Unternehmen dabei zu unterstützen, die Vorgaben aus Artikel 5 möglichst regelkonform umzusetzen, wurde die Kommission beauftragt erläuternde Leitlinien zu veröffentlichen (welche jedoch nicht rechtlich bindend sind). Diesem Auftrag kommt sie nun (mit deutlicher Verspätung) nach. Die Leitlinien erläutern u.a., was unter Hauptrankingparametern zu verstehen ist, wie diese zu bestimmen sind (ab Seite 12), wie und wo die Parameter beschrieben werden sollen (ab Seite 26) und wann eine Beschreibung angepasst werden sollte (ab Seite 32).

Anhang I enthält darüber hinaus veranschaulichende Beispiele für etwaige Rankingparameter – wie z.B. Verbraucherbewertungen, Preis, Relevanz/Verfügbarkeit des Angebots oder Qualität der Produktbeschreibung. Anhang II listet schließlich auf was unter einer „direkten oder indirekten Art der Vergütung“ zu verstehen ist - z.B. eine einmalige Zahlung für erhöhte Sichtbarkeit eines Suchergebnisses für einen bestimmten Zeitraum (direkt) oder eine Ertragsbeteiligung der Plattform an den Einnahmen des gewerblichen Nutzers (indirekt).

Die Leitlinien finden Sie hier: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/guidelines-ranking-transparency-pursuant-regulation-eu-20191150?fbclid=IwAR1bl3CI_I0ZWeqhpQYhfG6cV4y1hVq0nLB8IlbQmmPqsRWl1QNFNA04TS4