EU-Kommission veröffentlich EU Data Governance Act

Die EU-Kommission hat am 25. November 2020 neue Vorschriften für die Daten-Governance vorgeschlagen, damit in einem vertrauenswürdigen europäischen Rahmen Daten einfacher ausgetauscht werden können und damit sowohl Verbraucher als auch Unternehmen mehr Kontrolle über ihre Daten erhalten. Als Alternative zur Praxis der großen Technologieplattformen soll ein europäisches Modell für den Umgang mit Daten geschaffen werden, welches mit dem Schutz personenbezogener Daten, dem Verbraucherschutz und den Wettbewerbsvorschriften im Einklang steht. Mit diesem neuen Ansatz wird ein Modell vorgeschlagen, das auf der Neutralität und Transparenz von sog. Datenmittlern beruht, die als Organisationen der gemeinsamen Datennutzung oder der Zusammenführung von Daten dienen.

Damit diese Neutralität gewährleistet ist, kann der Mittler für die gemeinsame Datennutzung nicht auf eigene Rechnung mit den Daten handeln (z. B. indem er sie an ein anderes Unternehmen verkauft oder sie nutzt, um mit ihrer Hilfe ein eigenes Produkt zu entwickeln) und muss strenge Anforderungen erfüllen. Nach der vorgeschlagenen Verordnung müssen Datenmittler der zuständigen Behörde ihre Absicht mitteilen, solche Dienstleistungen zu erbringen. Die Behörden werden dann die Einhaltung der Anforderungen überwachen, und die EU-Kommission wird ein Register der Datenmittler führen. Die Verordnung umfasst außerdem Maßnahmen zur Erleichterung der Weiterverwendung bestimmter im Besitz des öffentlichen Sektors befindlicher Daten.

Der Vorschlag ist das erste Ergebnis der europäischen Datenstrategie. Mit konkreteren Vorschlägen zu Datenräumen wird2021 gerechnet, ergänzt durch ein Datengesetz, mit dem der Datenaustausch zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Regierungen gefördert werden soll.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_2102