Verbindliche Sorgfaltspflichten: EU-Parlament zurrt Position fest

Das Plenum des EU-Parlaments hat am 10. März einen Initiativbericht zu verbindlichen unternehmerischen Sorgfaltspflichten angenommen. Darin wird die EU-Kommission in ihrem Vorhaben unterstützt, eine entsprechende legislative Maßnahme auf den Weg zu bringen.

Die EU-Parlamentarier fordern in ihrem Bericht nicht nur Regelungen für die Einhaltung von Menschenrechten, sondern wollen auch Umweltbelange und Aspekte guter Unternehmensführung aufgreifen. Außerdem sollen Konzernobergesellschaften mit Sitz in der EU auch für Schäden ihrer Geschäftspartner oder Tochtergesellschaften in Drittstaaten vor Gerichten in den Mitgliedstaaten zur Verantwortung gezogen werden können. Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen soll es aus Sicht des EU-Parlaments nicht geben. Die EU-Kommission hatte zuvor bereits angekündigt, einen Gesetzesvorschlag zur Regulierung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht Mitte dieses Jahres vorlegen zu wollen. Eine entsprechende öffentliche Konsultation von Stakeholdern ging Anfang Februar zu Ende und wird derzeit ausgewertet.

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