Weitere Leitfäden für Unternehmen zum EU-Binnenmarkt veröffentlicht

Am 5. März 2021 hat die EU-Kommission zwei weitere Leitfäden zur Erleichterung des freien Warenverkehrs angenommen. Das reibungslose Funktionieren des Warenbinnenmarktes ist insbesondere für exportierende deutsche Unternehmen wichtig und im Hinblick auf die Erholung der Wirtschaft infolge der Pandemie von größter Bedeutung.

Die Leitfäden betreffen jeweils die Anwendung der Verordnung zur gegenseitigen Anerkennung von Waren sowie die Anwendung der AEUV-Bestimmungen zum freien Warenverkehr. Alle setzen Maßnahmen um, welche im Aktionsplan der Kommission zur Durchsetzung des Binnenmarktes vom März 2020 vorgesehen sind. Sowohl europäischen Unternehmen als auch Verwaltungsbehörden sollen sie als Leitlinien zur besseren Ausschöpfung des Binnenmarktes dienen. 

Den Leitfaden zur Anwendung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren finden Sie hier: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/44930/attachments/1/translations/de/renditions/native

Den Leitfaden zur Anwendung der Vorschriften des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) über den freien Warenverkehr finden Sie hier: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/44906