EU-Aktionsplan zur Umsetzung Europäische Säule sozialer Rechte

Am 4. März 2021 hat die EU-Kommission den Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) veröffentlicht.

Das Ziel des Aktionsplans ist, über konkrete Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der 20 Prinzipien der ESSR gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der EU unter aktiver Beteiligung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft die sozialen Rechte aufzuwerten und die soziale Dimension in allen Politikbereichen der EU zu verankern. Gleichzeitig betont die Kommission, dass die Verantwortung und Hauptkompetenz für Sozial- und Arbeitsmarktpolitik bei den Mitgliedstaaten liegt.

Der Schwerpunkt des Aktionsplans liegt bei den Themen Arbeitsplätze, Qualifikationen, Gleichheit, Sozialschutz und Inklusion.

Zudem werden in diesem Aktionsplan drei Kernziele für die EU in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Sozialschutz vorgeschlagen, die bis 2030 erreicht werden sollen:

  1. Mindestens 78 % der 20- bis 64-Jährigen sollten einer Beschäftigung nachgehen.
  2. Mindestens 60 % aller Erwachsenen sollten jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen.
  3. Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen sollte um mindestens 15 Millionen verringert werden.

Weiterhin beinhaltet der Aktionsplan eine Reihe von legislativer (z.B. Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten, Annahme des Richtlinienvorschlages zu Frauen in Aufsichtsräten) und nicht-legislativer Maßnahmen (z.B. Mitteilung zum Thema „decent work worldwide“, Ratsempfehlung zum Mindesteinkommen).

Der Aktionsplan ist der Beitrag der Kommission zum geplanten Sozialgipfel am 7./8. Mai 2021, zu dem die EU-Institutionen eine gemeinsame Erklärung zur Umsetzung der ESSR annehmen werden.