Fischereikontroll-Verordnung – Votum EU-Parlament

Am 11. März 2021 hat das Europäische Parlament seine Position zur Reform des Fischereikontrollsystems angenommen.

Die Abgeordneten sprachen sich darin für den Einsatz neuer Technologien aus, um die Fischereivorschriften besser durchzusetzen und die Sicherheit und Transparenz zu verbessern. Ein weiteres Anliegen des Parlaments ist die Information der Verbraucher zum Zeitpunkt, Ort und eingesetzten Fanginstrument der von ihnen gekauften Produkte. Fisch sollte in der gesamten Lebensmittelkette bis zur Einzelhandelsebene zurückverfolgt werden können, einschließlich verarbeiteter und importierter Erzeugnisse.

Um die Abfälle im Meer zu reduzieren, fordert das Parlament, dass alle Schiffe verpflichtet sein sollten, die nationalen Behörden zu benachrichtigen, wenn sie Fanggeräte verlieren, und die für die Rückgewinnung erforderliche Ausrüstung an Bord mitzunehmen.

Alle Schiffe sollten außerdem mit einem Geolokalisierungsgerät ausgestattet sein, mit dem sie automatisch lokalisiert und identifiziert werden können. Dies ist eine Maßnahme, die zur Verbesserung der Sicherheit auf See als notwendig erachtet wird.

Der Einsatz von Bordkameras zur Überprüfung der Anlandeverpflichtungen sollte für einen „Mindestprozentsatz“ von Schiffen, die länger als 12 Meter sind und welche als „ein ernstes Risiko der Nichteinhaltung“ eingestuft wurden, obligatorisch sein.

Die Abgeordneten unterstützen den Vorschlag zur Harmonisierung der Sanktionen und fordern die Einrichtung eines „EU-Registers“ für Verstöße, um Informationen aus allen Mitgliedstaaten zu zentralisieren.

https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20210304IPR99227/fishing-rules-compulsory-cctv-for-certain-vessels-to-counter-infractions