Gesetz zur Cyberresilienz: EU-Kommission führt Konsultation für bevorstehende Gesetzesinitiative durch

In ihrer Rede zur Lage der Union in 2021 betonte EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, dass sich die EU nicht damit begnügen sollte, sich nur mit den Cyber-Bedrohungen abzufinden, sondern auch danach streben sollte, eine führende Rolle bei der Cybersicherheit zu übernehmen. Dies könnte durch Rechtsvorschriften über horizontale Anforderungen im Rahmen eines neuen europäischen Rechtsakts zur Cyber-Resilienz erreicht werden.

Dieser ist im Arbeitsprogramm der Kommission für 2022 unter der Überschrift "Ein Europa, das fit ist für das digitale Zeitalter" enthalten. Ein Ziel dieses neuen europäischen „Cyber Resilience Act“ ist es unter anderem, zu den kontinuierlichen Bemühungen der EU um eine wirksame und echte Sicherheitsunion beizutragen. Des Weiteren sollen dadurch neue Cybersicherheitsvorschriften für Hersteller von Hardware und Anbieter von Software sowie für Nebendienstleistungen geschaffen werden. Damit soll die IT-Sicherheit generell erhöht werden und Verbraucherinnen und Verbraucher sollen vor unsicheren digitalen Produkten geschützt werden.

Die EU-Kommission führt nun zu dieser geplanten Gesetzesinitiative eine öffentliche Konsultation durch. Diese soll als Grundlage für die bevorstehende Initiative der Kommission dienen. Die Konsultation soll dabei helfen, Probleme im Zusammenhang mit der Cybersicherheit auf den Märkten für digitale Produkte zu analysieren, mögliche Lösungswege zu erkunden und die Auswirkungen verschiedener Arten von Maßnahmen zu bewerten.

Eine Teilnahme an dieser Konsultation ist noch bis zum 25 Mai 2022 möglich.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13410-Cyber-Resilience-Act/public-consultation_de.