Gesetz über digitale Dienste: Politische Einigung im Trilog erzielt

Vertreter des EU-Parlaments, der französischen EU-Ratspräsidentschaft und der Kommission haben im Trilog über das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA) eine vorläufige politische Einigung erzielt.

Der DSA wird für alle Online-Vermittler gelten, die in der EU Dienstleistungen anbieten. Dabei soll der DSA neben dem Digital Markets Act einen der zwei neuen Grundpfeiler der EU-Regulierung im Bereich Plattformökonomie repräsentieren. Nach den Plänen der im Trilog Beteiligten soll durch diesen somit das Ziel werden, illegalen Inhalten sowie gefährlichen Produkten Einhalt zu gebieten.

Der DSA umfasst dabei eine Vielzahl an neuen Regelungen. So soll es Online-Plattformen untersagt werden, Kindern personalisierte Werbebotschaften zukommen zu lassen. Des Weiteren einigten sich die Beteiligten im Trilog auf eine Einschränkung der sogenannten „dark patterns“; dies sind manipulative Designs, die Personen dazu bringen, in etwas einzuwilligen, was sie eigentlich nicht wollen. Durch den DSA werden Plattformen zudem gegenüber Nutzern und den Aufsichtsbehörden rechenschaftspflichtig sein: so müssen sie etwa die Nutzer informieren, wenn sie einen bestimmten illegalen Inhalt melden. Online-Plattformen werden durch den DSA außerdem neuen Transparenzverpflichtungen unterliegen, so müssen sie etwa klar darlegen, wie Algorithmen den Nutzern Inhalte empfehlen. Die Unternehmen werden zudem halbjährlich detaillierte Berichte über ihre Moderationsbemühungen veröffentlichen müssen, einschließlich der Anzahl der Mitarbeiter, der Fachkenntnisse, der gesprochenen Sprachen und des Einsatzes von künstlicher Intelligenz zur Entfernung illegaler Inhalte. Weiter wird eine Verpflichtung für sehr große digitale Plattformen und Dienste eingeführt werden, systemische Risiken, die sie verursachen, zu analysieren und eine Risikominderungsanalyse durchzuführen.

Des Weiteren wurde vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine ein neuer Artikel in den Text aufgenommen, welcher einen Krisenreaktionsmechanismus einführt. Dieser Mechanismus wird von der Kommission auf Empfehlung des Gremiums der nationalen Koordinatoren für digitale Dienste aktiviert. Er wird es ermöglichen, die Auswirkungen der Aktivitäten von sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen auf die betreffende Krise zu analysieren und über verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen zu entscheiden, die zur Wahrung der Grundrechte zu ergreifen sind.

Die Kommission wird fast 30 sehr große Technologieunternehmen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU beaufsichtigen. Die EU-Minister und das Parlament müssen die Vereinbarung in den kommenden Monaten noch absegnen. Große Technologieunternehmen haben dann vier Monate Zeit, sich auf die Regeln vorzubereiten, während Unternehmen mit weniger als 45 Millionen Nutzern 15 Monate Zeit haben.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2022/04/23/digital-services-act-council-and-european-parliament-reach-deal-on-a-safer-online-space/.