Gesetz über digitale Dienste: Durchführungsrechtsakt für Ende 2022 geplant

Nachdem am 12. September der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im EU-Parlament eine letzte Korrektur zu dem Text des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Service Act/DSA) angenommen hat, plant die Europäische Kommission bis Ende des Jahres 2022 Pläne dafür vorlegen, wie sie Plattformen gemäß dem DSA untersuchen und beaufsichtigen wird.

Dafür soll ein Durchführungsrechtsakt mit detaillierten Regeln für Inspektionen der Kommission in den Räumlichkeiten sehr großer Online-Plattformen und Suchmaschinen vorgelegt werden.

Die tschechische EU-Ratspräsidentschaft plant derzeit, den DSA am 4. Oktober auf der Tagung des Rates Wirtschaft und Finanzen endgültig zu verabschieden.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13565-Digital-Services-Act-implementing-regulation_de