Bienenschädliche Pestizide: Neue EU-Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln

In der Europäischen Union dürfen heimische und importierte Lebens- und Futtermittel künftig keine messbaren Rückstände der Pestizide Clothianidin und Thiamethoxam enthalten. Die EU-Staaten haben einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission bestätigt. 

Die Rückstandshöchstmengen für die beiden bienenschädlichen Neonikotinoide sinken auf den niedrigsten Wert, der mit den neuesten Technologien überhaupt gemessen werden kann. Dem jetzigen Vorschlag der Kommission liegen Bewertungen der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugrunde, welche zeigen, dass Clothianidin und Thiamethoxam ein hohes Risiko für Bestäuber darstellen. Aus diesem Grund war ihre Verwendung im Freien in der EU bereits 2018 verboten worden.

Die Verordnung entspricht den Zielen des Europäischen Grünen Deals und der Farm-to-Fork-Strategie, bei der Bewertung von Anträgen auf Einfuhrtoleranzen für Pestizide, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, Umweltaspekte berücksichtigen. Gleichzeitig wird den Standards und Verpflichtungen der Welthandelsorganisation (WTO) Rechnung getragen. Die WTO-Mitglieder wurden konsultiert. 

Die Verordnung wird jetzt Rat und dem Parlament vorgelegt, die zwei Monate Zeit haben, um zu reagieren. Wenn beide Institutionen keine Einwände erheben, wird die Verordnung Anfang 2023 verabschiedet und gilt nach einer Übergangsfrist sowohl für in Europa produzierte als auch importierte Lebens- und Futtermittel. . 

Weitere Informationen können hier abgerufen werden (https://food.ec.europa.eu/plants/pesticides/approval-active-substances/renewal-approval/neonicotinoids_en).