Konsultation zur Zahlungsverzugsrichtlinie: EU-Kommission plant Überarbeitung bestehender EU-Zahlungsvorschriften

Die EU-Kommission hat am 12. Januar dieses Jahres eine Konsultation zu den EU-Vorschriften über Zahlungsverzug veröffentlicht. Diese ist Teil der Vorbereitungen der Kommission für die Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie (RL 2011/7/EU). Diese Richtlinie beinhaltet Verpflichtungen bezüglich der Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen oder zwischen öffentlichen Stellen und Unternehmen.

Die EU-Kommission hat am 12. Januar dieses Jahres eine Konsultation zu den EU-Vorschriften über Zahlungsverzug veröffentlicht. Diese ist Teil der Vorbereitungen der Kommission für die Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie (RL 2011/7/EU). Diese Richtlinie beinhaltet Verpflichtungen bezüglich der Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen oder zwischen öffentlichen Stellen und Unternehmen.

Die Kommission führt im Rahmen der Konsultation an, dass die EU-Vorschriften über Zahlungsverzug zu einer Verringerung der Zahlungsverzögerungen geführt hätten, jedoch über 60 % der Unternehmen in der EU immer noch nicht rechtzeitig bezahlt werden würden. Dabei seien kleine und mittlere Unternehmen (KMU) am stärksten betroffen. Daher plant die Kommission auf Basis verfügbarer und bevorstehender Erkenntnisse durch eine Überarbeitung der EU-Zahlungsvorschriften den KMU zu helfen. Damit solle auch ein endgültiger Übergang zu einer Kultur der „unverzüglichen Zahlung“ gefördert werden.

Durch die Konsultation will die Kommission zu verschiedenen Aspekten des Zahlungsverzugs Informationen sammeln. Dazu gehören unter anderem die wichtigsten Merkmale der von Unternehmen herangezogenen Zahlungsfristen, die Erfahrungen interessierter Kreise mit unlauteren Zahlungspraktiken, die Ansichten dieser zu den möglichen Auswirkungen politischer Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug und die Auswirkungen von Zahlungsverzug auf interessierte Kreise.

Eine Beteiligung an der Konsultation ist noch bis zum 17.März 2023 möglich.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13665-Zahlungsverzug-Aktualisierung-der-EU-Vorschriften_de