Zuständiger Ausschuss des EU-Parlaments stimmt über Gesetzentwurf zur politischen Werbung ab

Am 24. Januar dieses Jahres hat der Ausschuss des EU-Parlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über den Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung abgestimmt. In die Position des Ausschusses wurden dabei zahlreiche Änderungen und Verschärfungen aufgenommen.

Am 24. Januar dieses Jahres hat der Ausschuss des EU-Parlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über den Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung abgestimmt. In die Position des Ausschusses wurden dabei zahlreiche Änderungen und Verschärfungen aufgenommen.

Der Vorschlag wurde von Seiten der EU-Kommission im November 2021 vorgelegt. Er zielt unter anderem darauf ab, zu einem einreibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes für politische Werbung beizutragen, indem harmonisierte Regeln für ein hohes Maß an Transparenz bei politischer Werbung und damit verbundenen Dienstleistungen festgelegt werden. Des Weiteren soll der Vorschlag natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten schützen, indem Regeln für den Einsatz von Targeting- und Amplifikationstechniken im Zusammenhang mit politischer Werbung festgelegt werden.

In der Position des Ausschusses wurden nun, im Vergleich zum Kommissionsvorschlag, einige Vorgaben verschärft. So sehen die vorgenommenen Änderungen etwa vor, dass nur personenbezogene Daten, die ausdrücklich für politische Online-Werbung zur Verfügung gestellt wurden, von den Werbeanbietern verwendet werden dürfen. Dies würde somit de facto zu einem Verbot von Micro-Targeting führen. Dies ist eine Strategie, welche Verbraucherdaten und demografische Daten nutzt, um die Interessen bestimmter Personen zu ermitteln. Zudem sieht die Position des Ausschusses Änderungen vor, welche es leichter machen sollen, Informationen darüber zu erhalten, wer eine Werbung finanziert, wie viel dafür bezahlt wurde und woher das Geld stammt. Außerdem sollen Informationen darüber veröffentlicht werden, ob eine Werbung wegen eines Verstoßes gegen diese Vorschriften ausgesetzt wurde, welche Personengruppen angesprochen wurden und welche personenbezogenen Daten dafür verwendet wurden. Zudem will der Ausschuss Journalisten ein spezielles Recht geben, solche Informationen zu erhalten.

Nun da die Position des Ausschusses vorliegt, wird das Europäische Parlament als Ganzes voraussichtlich am 1. Februar 2023 über den Text abstimmen. Nach erfolgreicher Abstimmung stünde dann der Weg für die Verhandlungen mit den Vertretern der EU-Regierungen im Rat frei, welcher seine allgemeine Ausrichtung bereits im Dezember 2022 angenommen hat.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20230123IPR68616/meps-toughen-rules-on-political-advertising