Vorschlag zur Überarbeitung der CLP-Richtlinie vorgelegt

Die EU-Kommission hat am 19. Dezember ihren Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-Verordnung) vorgelegt.

Die EU-Kommission hat am 19. Dezember ihren Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-Verordnung) vorgelegt.

Die Verordnung verpflichtet Hersteller, Importeure und andere Unternehmen, gefährliche Chemikalien ordnungsgemäß einzustufen, zu kennzeichnen und die jeweiligen Produkte entsprechend zu verpacken, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Hauptziel der CLP-Verordnung ist, die Akteure in der Lieferkette über mögliche schädliche Auswirkungen von Stoffen und Gemischen zu informieren, indem sie diese einstuft und auf der Grundlage dieser Einstufung entsprechende Kennzeichnungen vorschreibt. Die Überarbeitung der CLP-Verordnung ist Teil der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und zählt neben der geplanten Überarbeitung der REACH-Verordnung zu den wichtigsten Maßnahmen der EU-Chemikalienpolitik.

Weitere Informationen finden Sie hier