Neue Insektenarten als Lebensmittel zugelassen

Ab dem 26. Januar 2023 sind die Larven des GetreideschimmelkäfersAlphitobius diaperinus erstmals als Zutat zur Verwendung in verschiedenen Lebensmitteln zugelassen worden: z. B. in Backwaren, Nudeln oder Fleischersatzprodukten. Schon im Mai 2021 wurde der gelbe Mehlwurm (Tenebrio molitor Larve) zugelassen.

Ab dem 26. Januar 2023 sind die Larven des GetreideschimmelkäfersAlphitobius diaperinus erstmals als Zutat zur Verwendung in verschiedenen Lebensmitteln zugelassen worden: z. B. in Backwaren, Nudeln oder Fleischersatzprodukten. Schon im Mai 2021 wurde der gelbe Mehlwurm (Tenebrio molitor Larve) zugelassen.

Es folgten die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) und die Hausgrille (Acheta domesticus). Letztere können ab Inkrafttreten der betreffenden Regelungen (24.01.2023) gefroren, getrocknet oder als Pulver verwendet werden.

Insekten gelten in der EU als neuartige Lebensmittel und dürfen erst nach einer Zulassung in Verkehr gebracht werden, wenn belegt wurde, dass von ihnen keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht. Mit der Zulassung werden dementsprechend Verwendungsbedingungen festgelegt, die ein sicheres Lebensmittel gewährleisten. Das Etikett des Lebensmittels, das die Larven enthält, muss den Artnamen enthalten und darauf hinweisen, dass diese Zutat bei Verbrauchern, die gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.

Derzeit gibt es acht weitere Anträge auf die Zulassung von Insekten als Lebensmittel, heißt es vonseiten der Europäischen Kommission. In einigen EU-Ländern werden Snacks und Nudeln mit Insekten schon länger verkauft.

Die betreffenden Verordnungen sind hier https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R0058 und hier https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0005&from=EN abrufbar.