Verbot von allergenen Duftstoffen in Spielzeug und Kennzeichnung von allergenen Duftstoffen

Die Europäische Kommission hat am 11. Dezember 2020 die Spielzeugrichtlinie geändert und die Liste der 55 verbotenen Duftstoffe um Atranol, Chloratranol und Methylheptincarbonat in Spielzeug und Spielzeugmaterialien erweitert. Zusätzlich sehen die neuen Regeln vor, dass 61 weitere allergene Duftstoffe in Spielzeug, wenn sie mehr als 100 Milligramm pro Kilogramm ausmachen, auf dem Spielzeug, auf einem aufgeklebten Etikett, auf der Verpackung oder auf einem Beipackzettel ausgewiesen werden müssen. Die neuen Vorschriften werden in den nächsten Tagen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Kennzeichnungsvorschriften und die Verbote gelten18 Monate später.

https://ec.europa.eu/germany/news/20201211-duftstoffe-spielzeug_de