Vorläufige Einigung zum Notfallinstrument für den EU-Binnenmarkt

Das Binnenmarktnotfallinstrument soll dabei in drei Phasen strukturiert werden: Notfallplanung für den Binnenmarkt, Überwachungsmodus und Notfallmodus. Das Notfallinstrument soll insgesamt eine Überwachung möglicher bevorstehender Krisen sicherstellen. Der Überwachungs- oder Notfallmodus sollen aktiviert werden, wenn eine Bedrohung klar hervortritt. Darüber hinaus soll zudem eine Governance-Struktur geschaffen werden, durch welche Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden sollen, ihre Reaktionen zu koordinieren. Eine sogenannte Beratungsgruppe, deren Mitglieder von der EU-Kommission sowie den Mitgliedstaaten bestimmt werden, soll zudem bestimmte Situationen beurteilen und Empfehlungen für Reaktionen aussprechen können. Als letztes Mittel sieht das Gesetz beispielsweise gezielte Auskunftsersuchen an Wirtschaftsteilnehmer vor, ein beschleunigtes Verfahren zur Markteinführung bestimmter Produkte sowie die Möglichkeit für Ausnahmen von produktspezifischen Vorschriften.

Die durch den Ausschuss angenommene Trilogeinigung muss nun noch von Rat und EU-Parlament förmlich gebilligt werden.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2024/02/01/single-market-emergency-instrument-council-and-parliament-strike-a-provisional-deal-on-crisis-preparedness/