AI-Act: EU-Parlament nimmt Trilogeinigung an

Der AI-Act soll zukünftig Verpflichtungen für KI auf Basis potenzieller Risiken und Auswirkungen festlegen. So sollen bestimmte KI-Anwendungen verboten und ausgewählte, hochriskante KI-Technologien nur im EU-Binnenmarkt zugelassen werden, wenn sie überprüft wurden. Des Weiteren sollen KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck und die Modelle, auf denen sie beruhen, bestimmte Transparenzanforderungen erfüllen müssen. So sollen etwa detaillierte Zusammenfassungen der für das Training verwendeten Inhalte zu veröffentlichen sein. Für leistungsfähigere Modelle, welche nach dem AI-Act systemische Risiken bergen könnten, sollen zusätzliche Anforderungen gelten.

Der Text des AI-Acts, über welchen das EU-Parlament abstimmte, unterliegt jedoch noch einer abschließenden Prüfung durch Juristen und Sprachwissenschaftler. Daher soll voraussichtlich vor Ende der Legislaturperiode im April dieses Jahres der AI-Act im Rahmen des so genannten Korrigendum-Verfahrens vom EU-Parlament noch endgültig verabschiedet werden. Die Verordnung soll 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Sie wird, bis auf einige Ausnahmen, 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten uneingeschränkt anwendbar sein. Bis der AI-Act vollständig gilt, soll in der Zwischenzeit ein von EU-Kommissar Breton geförderter "KI-Pakt" den Unternehmen helfen, sich durch freiwillige Verpflichtungen und Zusagen auf die Einhaltung der Vorschriften vorzubereiten. Zusätzlich eröffnete am 21. Februar die EU-Kommission offiziell ihr KI-Büro. Dieses soll in Teilen die Überwachung, Durchsetzung und Einhaltung der Vorschriften des AI-Acts übernehmen. Des Weiteren soll zu den Aufgaben des Büros die Erstellung von entsprechenden Verhaltenskodizes, Leitlinien und Bewertungsinstrumenten gehören sowie die Förderung der Einführung vertrauenswürdiger KI in der gesamten Union.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20240308IPR19015/artificial-intelligence-act-meps-adopt-landmark-law