Verpackungen: Vorläufige Einigung im Trilog erzielt

Der Gesetzestext legt u.a. neue verbindliche Mehrweg-Ziele für 2030 und 2040 fest. Diese gelten etwa für den Getränkebereich oder für Transportverpackungen. Mit den neuen Vorschriften werden auch Beschränkungen für bestimmte Verpackungsformate, einschließlich Einweg-Plastikverpackungen für Obst und Gemüse eingeführt. Zudem gibt es neue Mindestanforderungen an Pfandsysteme. Erfolgreiche nationale Systeme, wie das deutsche Einwegpfandsystem, werden jedoch von den neuen Regeln ausgenommen und dürfen weiterhin wie gewohnt operieren.

Um die Gesetzgebung zeitnah abzuschließen, bedarf es einer formellen Annahme durch das EU-Parlament noch vor den EU-Wahlen im Juni. Es wird dabei auf die letzte Plenarsitzung, die für Ende April angesetzt ist, hinauslaufen. Im Anschluss muss noch der EU-Ministerrat den Kompromiss absegnen.