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| | Binnenmarkt und Verbraucherrecht |
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| Notfälle und Resilienz im Binnenmarkt: Neue Verordnung in Kraft getreten | |
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| Seit September 2022 lief die Arbeit an einer Verordnung, welche das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherstellen und ein Notfallinstrument für diesen schaffen soll. Am 28.November trat die Verordnung (EU) 2024/2747 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts nun in Kraft. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, den ununterbrochenen Verkehr von wichtigen Waren, Dienstleistungen und Personen in der EU während einer Krise zu gewährleisten. Sie sollen zudem sicherstellen, dass kritische Lieferungen verfügbar sind, wenn sich die EU in einem Notfall befindet.
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| Entwaldungsverordnung: Plenum stimmt für Anwendungsverschiebung | |
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| Die Anwendungsverschiebung der Entwaldungsverordnung für Unternehmen wurde um ein Jahr verschoben: am Dienstag stimmte das Europaparlament in Straßburg für die Anwendungsverschiebung besagter Verordnung. Große Unternehmen hätten ursprünglich bereits ab dem 30. Dezember 2024 die Entwaldungsverordnung umsetzen müssen, nun müssen sie dies erst ab dem 30. Dezember 2025. Mit deutlicher Mehrheit stimmte das Plenum des Europaparlaments für die Verschiebung: so gab es 546 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen für eine Verschiebung des Anwendungsbeginns. Klein- und Kleinstunternehmen müssen die Verordnung sogar erst ab dem 30.06.2026 anwenden.
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| CLP-Verordnung tritt in Kraft | |
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| Am 10. Dezember ist die neue CLP-Verordnung in Kraft getreten. Nachdem sie ein mehrjähriges Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hatte, wurde sie Ende November finale im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die CLP-VO regelt die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Mit der nun angenommenen überarbeiteten Version der Verordnung werden Formatvorgaben zur Kennzeichnung geändert oder Regelungen für ein digitales Etikett gemacht.
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