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| | Binnenmarkt und Verbraucherrecht |
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| EU-Kommission präsentiert KI-Pakt | |
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| Die EU-Kommission gab Ende September bekannt, dass über hundert Unternehmen zu den ersten Unterzeichnern des EU-Pakts für künstliche Intelligenz (KI) und seiner freiwilligen Verpflichtungen gehören. Am 1. August 2024 trat die KI-Verordnung in Kraft und die dort enthaltenen Vorgaben werden nun stufenweise anwendbar. Dabei werden einige Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und andere Bestimmungen erst am Ende einer Übergangszeit Anwendbarkeit finden. Ziel dieses KI-Paktes ist es nun, die Selbstverpflichtung von Unternehmen zu unterstützen, die Grundsätze der KI-Verordnung bereits vor deren Inkrafttreten anzuwenden.
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| Verbot zur Vernichtung von unverkauften Waren: Ausnahmen werden erarbeitet | |
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| Im Rahmen der neuen EU-Ökodesignverordnung hat der Gesetzgeber ein Verbot zur Vernichtung unverkaufter Warenbestände festgelegt. Dies gilt zunächst für Textilien. Es soll aber Ausnahmen geben.
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